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   BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91   

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BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91 (https://dejure.org/1992,5043)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91 (https://dejure.org/1992,5043)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1992 - 2 BvR 1860/91 (https://dejure.org/1992,5043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Nichtannahme der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Durch die angegriffene Entscheidung wird die Beschwerdeführerin nicht ihrem gesetzlichen Richter entzogen; die Nichtannahme der Revision wegen fehlender Grundsätzlichkeit erweist sich weder als offensichtlich unhaltbar noch als ohne sachlichen Bezug zum gesetzlichen Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 6, 45 [53]; 19, 38 [43]; 29, 45 [49]; 58, 1 [45]).

    Die Rüge kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, daß der Revision in jedem Falle, also auch bei privatrechtlicher Gestaltung der Nutzungsverhältnisse, habe grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden müssen, weil der Regelungsgehalt der vorangegangenen Vorschriften durch die neue Rechtslage im wesentlichen wiederholt werde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. September 1988 - 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 Nr. 2); durch eine möglicherweise fehlerhafte Anwendung des Verfahrensrechts wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 15, 245 [248]; 17, 100 [104]; 23, 288 [320]; 27, 297 [304]; 29, 45 [48]).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Durch die angegriffene Entscheidung wird die Beschwerdeführerin nicht ihrem gesetzlichen Richter entzogen; die Nichtannahme der Revision wegen fehlender Grundsätzlichkeit erweist sich weder als offensichtlich unhaltbar noch als ohne sachlichen Bezug zum gesetzlichen Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 6, 45 [53]; 19, 38 [43]; 29, 45 [49]; 58, 1 [45]).

    Die Rüge kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, daß der Revision in jedem Falle, also auch bei privatrechtlicher Gestaltung der Nutzungsverhältnisse, habe grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden müssen, weil der Regelungsgehalt der vorangegangenen Vorschriften durch die neue Rechtslage im wesentlichen wiederholt werde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. September 1988 - 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 Nr. 2); durch eine möglicherweise fehlerhafte Anwendung des Verfahrensrechts wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 15, 245 [248]; 17, 100 [104]; 23, 288 [320]; 27, 297 [304]; 29, 45 [48]).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Durch die angegriffene Entscheidung wird die Beschwerdeführerin nicht ihrem gesetzlichen Richter entzogen; die Nichtannahme der Revision wegen fehlender Grundsätzlichkeit erweist sich weder als offensichtlich unhaltbar noch als ohne sachlichen Bezug zum gesetzlichen Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 6, 45 [53]; 19, 38 [43]; 29, 45 [49]; 58, 1 [45]).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Die Rüge kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, daß der Revision in jedem Falle, also auch bei privatrechtlicher Gestaltung der Nutzungsverhältnisse, habe grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden müssen, weil der Regelungsgehalt der vorangegangenen Vorschriften durch die neue Rechtslage im wesentlichen wiederholt werde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. September 1988 - 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 Nr. 2); durch eine möglicherweise fehlerhafte Anwendung des Verfahrensrechts wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 15, 245 [248]; 17, 100 [104]; 23, 288 [320]; 27, 297 [304]; 29, 45 [48]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Die Rüge kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, daß der Revision in jedem Falle, also auch bei privatrechtlicher Gestaltung der Nutzungsverhältnisse, habe grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden müssen, weil der Regelungsgehalt der vorangegangenen Vorschriften durch die neue Rechtslage im wesentlichen wiederholt werde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. September 1988 - 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 Nr. 2); durch eine möglicherweise fehlerhafte Anwendung des Verfahrensrechts wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 15, 245 [248]; 17, 100 [104]; 23, 288 [320]; 27, 297 [304]; 29, 45 [48]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Der Beschwerdebegründung, welcher die Revisionsbegründung nicht beigefügt war, kann insbesondere nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden, daß die Beschwerdeführerin alle ihr nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um es gar nicht zu den gerügten Verfassungsverstößen kommen zu lassen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 81, 97 [102 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 09.09.1988 - 4 B 37.88

    Raumordnungsverfahren - Landesplanung - Öffentliche Belange -

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Die Rüge kann auch nicht damit gerechtfertigt werden, daß der Revision in jedem Falle, also auch bei privatrechtlicher Gestaltung der Nutzungsverhältnisse, habe grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden müssen, weil der Regelungsgehalt der vorangegangenen Vorschriften durch die neue Rechtslage im wesentlichen wiederholt werde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. September 1988 - 4 B 37.88 - Buchholz 406.13 Nr. 2); durch eine möglicherweise fehlerhafte Anwendung des Verfahrensrechts wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 15, 245 [248]; 17, 100 [104]; 23, 288 [320]; 27, 297 [304]; 29, 45 [48]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Insoweit genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den unter dem Gesichtspunkt des Begründungszwanges an ihre Form gestellten Anforderungen (§§ 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz, 92 BVerfGG ); sie läßt eine schlüssige und substantiierte Darlegung der Umstände vermissen, aus denen sich die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ergibt (vgl. BVerfGE 8, 222 [225 f.]; 16, 1 [2]; 16, 124 [127]; 29, 277 [282]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Der Beschwerdebegründung, welcher die Revisionsbegründung nicht beigefügt war, kann insbesondere nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden, daß die Beschwerdeführerin alle ihr nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um es gar nicht zu den gerügten Verfassungsverstößen kommen zu lassen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 81, 97 [102 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85

    Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91
    Bei dem Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost handelt es sich, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. März 1987 - 7 C 28.85 - BVerwGE 77, 128 (130) dargelegt hat, um eine Fernmeldeanlage im Sinne von § 1 Abs. 1 FAG .
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 20.12.1962 - 2 BvR 612/62

    Umfang der Schutzwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 692/70

    Auswirkungen der Änderung des § 25 Abs. 3 Satz 5 AVG auf den Bezug vorgezogenem

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